Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
Alle Elternpaare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind seit 1. Februar 2013 nach § 95 Abs. 1a AußStrG gesetzlich verpflichtet, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen.
Als beim Familienministerium eingetragene Familienberaterin biete ich diese Beratungen an.
Auf Anfrage sind diese Beratungen auch auf Englisch möglich.
Sie erhalten im Anschluss an das Gespräch eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage bei Gericht.