Machen wir uns gemeinsam auf den Weg!
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Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

Alle Elternpaare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind seit 1. Februar 2013 nach § 95 Abs. 1a AußStrG gesetzlich verpflichtet, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen.

 

Als beim Familienministerium eingetragene Familienberaterin biete ich diese Beratungen  an.

 

Auf Anfrage sind diese Beratungen auch auf Englisch möglich.

 

Sie erhalten im Anschluss an das Gespräch eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage bei Gericht.

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© DI Susanne Irresberger MSc